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Blitzschutz


Wer muss eine Blitzschutzanlage errichten?

Die Antwort ist recht einfach:

Blitzschutzanlagen werden bei Bedarf von den österreichischen Behörden vorgeschrieben. Für Ihr persönliches Sicherheitsgefühl und zum Schutz Ihres Hab und Gut steht es Ihnen immer frei, sich für einen Blitzschutzanlage zu entscheiden.

Öffentliche Gebäude: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes gemäß Baubescheid

Firmengebäude: Sind immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Vorgaben der Elektroschutzverordnung, Bauordnung, Gewerbeordnung oder Anordnung des Arbeitsinspektorats durch Bescheid.

Privathäuser: Blitzschutz empfohlen, je nach Vorschreibung der zuständigen Baubehörde durch Baubescheid.

Landwirtschaften: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach OIB- Richtlinien (Bauordnung bzw. Baubescheid) des jeweiligen Bundeslandes oder auch aufgrund von Vorgaben durch den Gebäudeversicherer.

Explosionsgefährdete Gebäude: Aufgrund des erhöhten Risikos sind gemäß VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) immer geeignete Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen auszuführen. Dazu gehören auch Kläranlagen!

Unsere Leistungen im Detail
  • Planung und Ausführung nach Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305
  • Sanierung und Überprüfung von Blitzschutzanlagen

Orange Energy ist Ihr Partner für Smart Home, Erneuerbare Energie und Elektromobilität in Gleisdorf, Graz und der Oststeiermark


+43(O) 65O / 6OOO 9OO | office@orange-energy.at


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