Öffentliche Gebäude: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes gemäß Baubescheid
Firmengebäude: Sind immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Vorgaben der Elektroschutzverordnung, Bauordnung, Gewerbeordnung oder Anordnung des Arbeitsinspektorats durch Bescheid.
Privathäuser: Blitzschutz empfohlen, je nach Vorschreibung der zuständigen Baubehörde durch Baubescheid.
Landwirtschaften: Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach OIB- Richtlinien (Bauordnung bzw. Baubescheid) des jeweiligen Bundeslandes oder auch aufgrund von Vorgaben durch den Gebäudeversicherer.
Explosionsgefährdete Gebäude: Aufgrund des erhöhten Risikos sind gemäß VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) immer geeignete Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen auszuführen. Dazu gehören auch Kläranlagen!
Pflicht oder einfach nur sinnvoll zum Schutz für Hab und Gut?