Nur durch eine regelmäßige Überprüfung schützen Sie sich vor Regressansprüchen und Verlust des Versicherungsschutzes und Ihre Lieben oder Mieter vor bösen Überraschungen. Die Haftung von Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis durch einen Überprüfungsbefund erbracht und dokumentiert werden kann.
Bei jeder Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage muss eine Überprüfung erfolgen und ein Anlagenbuch angelegt werden.
Auch im laufenden Betrieb: Baustromverteiler oder Hauptverteiler, die einwandfreie Funktion des Fehlerstromschutzschalters (FI), Sichtprüfung auf Schäden usw.
Elektrische Anlagen von Endverbrauchern wie Wohnungen oder privaten Wohnhäuser unterliegen keiner gesetzlich wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Es wird aber empfohlen, zumindest alle 5 bis 10 Jahre eine Überprüfung durchzuführen.
Für Gewerbliche und industrielle Anlagen besteht eine gesetzliche Überprüfungspflicht!
Bei jedem Mieterwechsel muss laut Gesetz durch den Vermieter sichergestellt sein, dass die elektrische Anlage der Wohnung oder des Geschäftslokals den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Zusätzlich ist der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von 30mA erforderlich.
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen und Brandmeldeanlagen sind im Regelfall mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen!
Wiederkehrende Prüfungen (ÖVE E8001-6-62) sind nur bei Vorhandensein eines Anlagenbuches möglich. Ist dieses nicht vorhanden, wird eine außerordentliche Prüfung durchgeführt, bei der auch ein Ersatzanlagenbuch erstellt wird. Der Befund über eine elektrotechnische Anlage – der Elektro- Befund – ist dem Anlagenbuch beigefügt, welches für jede elektrische Anlage anzulegen ist.
Nach dem Standard des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik