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Überprüfung Elektrischer Anlagen

Sind die elektrischen Anlagen Ihrer Immobilien noch sicher? Haben Sie in den letzten Jahren sichergestellt, dass Ihre Anlage mit den technischen Entwicklungen Schritt hält?

Stromschläge und Elektrobrände verursachen jährlich enorme Schäden und fordern im schlimmsten Fall sogar Todesopfer. Nur durch eine regelmäßige Überprüfung schützen Sie sich vor Regressansprüchen und Verlust des Versicherungsschutzes und Ihre Lieben oder Mieter vor bösen Überraschungen.

Die Haftung von Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis durch einen Überprüfungsbefund erbracht und dokumentiert werden kann.

Wie oft muss geprüft werden?
Bei jeder Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage muss eine Überprüfung erfolgen und ein Anlagenbuch angelegt werden.

Auch im laufenden Betrieb: Baustromverteiler oder Hauptverteiler, die einwandfreie Funktion des Fehlerstromschutzschalters (FI), Sichtprüfung auf Schäden usw.

Elektrische Anlagen von Endverbrauchern wie Wohnungen oder privaten Wohnhäuser unterliegen keiner gesetzlich wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Es wird aber empfohlen, zumindest alle 5 bis 10 Jahre eine Überprüfung durchzuführen.

Für Gewerbliche und industrielle Anlagen besteht eine gesetzliche Überprüfungspflicht!

Die Intervalle richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde und Elektroschutzverordnung. Diese sind in der Betriebsanlagengenehmigung festgehalten.

Prüfungsintervalle für die wiederkehrenden Überprüfungen

In der Regel gelten folgende Prüfungsintervalle für die wiederkehrenden Überprüfungen:

  • Büros sowie Handelsbetriebe alle 10 Jahre
  • Gewerbebetriebe wie Küchen, Tischlereien oder Mechaniker-Werkstätten – alle 3 Jahre
  • Industrielle Anlagen, Großbetriebe wie Medizintechnik, Produktionsbetriebe etc. alle 2 Jahre
  • Errichtung von Erdungsanlagen
  • Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung jährlich
  • Blitzschutzanlagen für Arbeitsstätten alle 3 Jahre. Jährlich überprüft werden muss bei explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffen wie zum Beispiel auf Tankstellen

Anschluss der Heizungsanlage und Einzelraumregelung

Bei jedem Mieterwechsel muss laut Gesetz durch den Vermieter sichergestellt sein, dass die elektrische Anlage der Wohnung oder des Geschäftslokals den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Zusätzlich ist der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von 30mA erforderlich.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen und Brandmeldeanlagen sind im Regelfall mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen!

Wiederkehrende Prüfungen (ÖVE E8001-6-62) sind nur bei Vorhandensein eines Anlagenbuches möglich. Ist dieses nicht vorhanden, wird eine außerordentliche Prüfung durchgeführt, bei der auch ein Ersatzanlagenbuch erstellt wird.

Der Befund über eine elektrotechnische Anlage – der Elektro- Befund – ist dem Anlagenbuch beigefügt, welches für jede elektrische Anlage anzulegen ist.

Unsere Leistungen im Detail

  • Elektrobefunde (nach ÖVE E8001-6-61/62)
  • Erstellung von Anlagenbüchern (nach ÖVE E8001-6-63)
  • Blitzschutzbefunde (nach ÖVE E49, E8049, EN62305)
  • Überprüfung Fluchtwegs-Orientierungsbeleuchtungen (nach TRVB E-102)
  • Überprüfung von E-Tankstellen, Photovoltaikanlagen, Rufmeldeanlagen und Rauchabzugsanlagen

Die Überprüfung Elektrischer Anlagen bei Errichtung, Erweiterung oder Änderung

Wir führen gerne die Überprüfung Elektrischer Anlagen bei Errichtung, Erweiterung oder Änderung im Großraum Graz, Gleisdorf, Weiz sowie in der gesamten Region Oststeiermark durch.

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