Home > News/Aktuelles > Versorgungsinfrastrukturbeitrag (Netznutzungsentgelte): Neue PV-Einspeisetarife in Österreich ab 2026
Das Jahr 2026 bringt eine bedeutende Änderung für private Stromerzeuger in Österreich
Mit Blick auf die Energiewende und den rasanten Zuwachs an Photovoltaikanlagen bringt das Jahr 2026 eine bedeutende Änderung für private Stromerzeuger in Österreich: die Einführung des sogenannten Versorgungsinfrastrukturbeitrags. Damit wird das bisherige Modell der Netznutzungsentgelte für die Einspeisung von PV-Strom durch eine neue, klar geregelte Abgabe ersetzt.
Doch was bedeutet das für bestehende und neue PV-Anlagen, und für wen gilt diese Pflicht überhaupt? Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Änderungen, die praktischen Auswirkungen und insbesondere über die Ausnahmeregelungen für kleinere PV-Anlagen.
Früher Netznutzungsentgelte, jetzt Versorgungsinfrastrukturbeitrag
- Was ist der Versorgungsinfrastrukturbeitrag?
Der Versorgungsinfrastrukturbeitrag ist eine jährliche Abgabe, die ab dem Jahr 2026 für Haushalte mit größeren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) fällig wird. Sie betrifft all jene, die Strom aus ihrer Anlage in das öffentliche Netz einspeisen und deren netzwirksame Leistung eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Neuregelung ersetzt die bisherigen Netznutzungsentgelte, die bislang pro eingespeiste Kilowattstunde fällig wurden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten für den Ausbau und die Erhaltung des Stromnetzes fairer zwischen allen Netznutzern zu verteilen–insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigenden Zahl privater Stromerzeuger.
- Wer ist betroffen? – Die 20 kW-Grenze
Klar abgegrenzt ist, wen die neue Regelung betrifft und wer weiterhin befreit bleibt:
PV-Anlagen bis zu 20 kW netzwirksamer Leistung: Für private Haushalte mit kleinen Photovoltaikanlagen bleibt alles beim Alten–sie sind ausdrücklich von der Pflicht zur Zahlung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags ausgenommen. Anlagen dieser Größenordnung werden meist auf Einfamilienhäusern betrieben und decken typischerweise den Eigenbedarf sowie eine geringe Netzeinspeisung ab.
PV-Anlagen über 20 kW netzwirksamer Leistung: Wer eine größere Anlage betreibt–beispielsweise für Mehrparteienhäuser, Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Höfe–muss ab 2026 den neuen Beitrag leisten. Die Abgabe fällt für jede über der Grenze von 20 kW liegende Anlage an.
Diese klare Grenze bietet für Hauseigentümer und Betreiber kleiner PV-Anlagen Planungssicherheit und investitionsfreundliche Bedingungen.
- Gesetzliche Grundlagen & Hintergründe
Der Versorgungsinfrastrukturbeitrag wurde im Rahmen einer umfassenden Novellierung des österreichischen Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 rechtsverbindlich in Kraft treten. Hintergrund dieser Reform ist der Wunsch, den rasanten Ausbau erneuerbarer Energien mit einer stabilen und zukunftsfähigen Netzinfrastruktur in Einklang zu bringen.
Die gesetzliche Definition der „netzwirksamen Leistung“ bezieht sich auf die maximale Leistung, mit der eine Anlage Strom ins Netz einspeisen kann. Damit ist es grundsätzlich nicht relevant, wie viel Strom tatsächlich eingespeist wird–entscheidend ist die technische Kapazität der Anlage.
Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen
- Bestehende PV-Anlagen
Alle privaten Besitzer, deren Anlage bereits vor 2026 in Betrieb war und die 20 kW nicht überschreitet, sind von der neuen Abgabe weiterhin befreit. Für größere Anlagen greift die Regelung unabhängig vom Inbetriebnahmedatum ab 2026.
- Neue PV-Anlagen
Wer nach 2026 eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte die 20 kW-Grenze bei der Auslegung berücksichtigen. Das kann für Bauherren, Planer und Investoren Einfluss auf die Dimensionierung haben. Für kleine und mittlere Haushalte bleibt die Nutzung der Sonnenenergie jedoch weiterhin attraktiv und abgabenfrei, solange sie im Rahmen der genannten Leistungsgrenze bleibt.
Was bedeutet das konkret für Haushalte?
- Kleine PV-Anlagen (bis 20 kW)
Keine Änderung. Die Einspeisung bleibt gebührenfrei, die Wirtschaftlichkeit der Anlage wird nicht eingeschränkt.
- Größere PV-Anlagen (über 20 kW)
Zusätzliche jährliche Fixkosten durch den Versorgungsinfrastrukturbeitrag, unabhängig von der tatsächlich eingespeisten Strommenge.
Tipp: Wer aktuell über eine Erweiterung oder eine neue Anlage nachdenkt, sollte das neue Gesetz in die Planung mit einbeziehen und den individuellen Bedarf sorgfältig mit den zukünftigen Abgaben abgleichen.
Wir beraten Sie gerne.
Mehr Planbarkeit im Stromnetz
Die Einführung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags sorgt für mehr Planbarkeit im Stromnetz und stellt sicher, dass die wachsende Zahl privater Stromerzeuger angemessen an den Netzkosten beteiligt wird.
Wichtig zu wissen: Für die deutliche Mehrheit der privaten PV-Anlagenbesitzer bleibt alles wie gehabt, solange ihre Anlage eine netzwirksame Leistung von 20 kW nicht überschreitet. Die Nutzung der Sonnenenergie für den Eigenverbrauch und die Einspeisung kleiner Überschüsse ins Netz bleibt damit weiterhin attraktiv, wirtschaftlich und abgabenfrei.
Wer eine größere Anlage betritt oder plant, sollte sich frühzeitig über die neue Abgabe informieren und prüfen, wie sich diese auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. So lässt sich auch weiterhin das Beste aus der Energiewende holen–für den eigenen Geldbeutel und die Umwelt.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Die konkrete Höhe des Versorgungsinfrastrukturbeitrags und Details zur Umsetzung werden voraussichtlich noch in weiteren Verordnungen und Richtlinien präzisiert.
Aktuelle und weiterführende Informationen stellt das österreichische Klimaschutzministerium sowie die jeweiligen Netzbetreiber bereit.
Seit März 2025 heißt das frühere Klimaschutzministerium in Österreich nun Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI). Das BMIMI übernimmt damit die bisherigen Aufgaben des BMK und verantwortet künftig die Bereiche Klimaschutz, Energie, Verkehr, Forschung, Innovation und Umweltschutz.
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